RETTUNGSHUBSCHRAUBER CHRISTOPH 14

Jede Person, die sich in Deutschland befindet und schwer verletzt oder erkrankt ist, hat grundsätzlich das Recht, den Luftrettungsdienst in Anspruch zu nehmen.

Die Kosten für einen Rettungshubschraubereinsatz übernehmen im Normalfall die Sozialversicherungsträger, wie auch den bodengebundene Notarzteinsatz.

Im Rettungszweckverband Traunstein ist die disponierende und alarmierende Stelle die Integrierte Leitstelle Traunstein.

Die Disponenten der ILS entscheiden über den Einsatz eines Rettungshubschrauber wie folgt:

  • Es handelt sich um einen schwer erkrankten oder schwer verletzten Patienten, für den ein Notarzt zur Versorgung notwendig ist.
  • Der Notarzt schneller zugebracht werden kann wie auf dem Landweg
  • Die Einsatzstellen an einer für den Landrettungsdienst unzugänglichen Örtlichkeit befindet (Berg, Wald, See usw.)
  • Der Rettungshubschrauber vom Rettungsdienstpersonal angefordert wird um einen Patienten in eine für das Verletzungs- oder Erkrankungsmuster adäquate Klinik zu fliegen.
  • Die Bergwacht oder Wasserwacht den Rettungshubschrauber für schwierige Rettungsaktionen im Gebirge oder auf dem Wasser anfordert.
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